Keywords: Zusatzzeichen 1020-13 - Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei, StVO 2009.svg de Zusatzzeichen 1020-13 Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei Die Novellierung der Straßenverkehrsordnung zum 1 September 2009 hat in § 31 ein Zusatzzeichen mit Inlineskater-Piktogramm eingeführt das Inlineskatern die Benutzung der Fahrbahn insbesondere in Tempo-30-Zonen und Fahrradstraßen sowie Radverkehrsanlagen erlauben kann Ohne entsprechende Beschilderung bleibt das Spielen auf der Fahrbahn den Seitenstreifen und das Befahren von Radwegen in Deutschland für Inline-Skater und Rollschuhfahrer verboten Fahren mit Inline-Skater und Rollschuhfahrer Quelle zum Sinnbild Bundesgesetzblatt 52 Teil 1 Bonn am 13 August 2009 S 2633 DIe Verordnung trat am 1 September 2009 in Kraft Aufgrund falsch angegebener Verordnungsermächtigungen wurde die Novelle von 2009 jedoch nach kurzer Zeit vom Bundesverkehrsministerium für nichtig erklärt und der vorher gültige Verkehrszeichen-Katalog wieder eingesetzt Daher wurde das Schild erst mit der Neufassung der StVO von 2013 letztendlich gültig Drucksache 153/09 Mediatus 2009-08-5 + Signs User Mediatus/no-new-version Cc-zero PD-VzKat Diagrams of additional signs of Germany 2013 set 1020-13 svg Zusatzzeichen 1020-13 1020-13 svg SVG road signs in Germany 1020-13 svg Roller skating signs Human body symbols |