MAKE A MEME View Large Image ...Tarife Friedrich August von Sachsen etc 1801 (3).jpg Preisedikt für Felle von 1801 de <br> Seite 3<br> 3 Scharfrichter oder Abdecker die unter der Consumtionsaccise wohnen geben von denen Fellen und Häuten des abgedeckten Viehes welche ...
View Original:Fell-Tarife_Friedrich_August_von_Sachsen_etc_1801_(3).jpg (1543x1353)
Download: Original    Medium    Small Thumb
Courtesy of:commons.wikimedia.org More Like This
Keywords: Fell-Tarife Friedrich August von Sachsen etc 1801 (3).jpg Preisedikt für Felle von 1801 de <br> Seite 3<br> 3 Scharfrichter oder Abdecker die unter der Consumtionsaccise wohnen geben von denen Fellen und Häuten des abgedeckten Viehes welche sie in ihren Wohnungen oder sonst zur Stadt bringen die obigen Accissätze wogegen diejenigen die sie ihnen abkaufen keine Generalaccise entrichten 4 Von denen rohen Fellen und Häuten welche Stadteinwohner aus andern accisbaren Städten mit Passirzeddeln einbringen desgleichen welche sie an ihrem Orte zum Handel erkaufen ist nach dem Tarif sub voce Nachschuß der Nachschuß mit Drey Pfennigen vom Thaler zu entrichten Es sind aber alle Fabrikanten und Handwerker welche ganz rohe aber schon in etwas zubereitete Felle und Häute an ihrem Wohnorte oder in andern Städten kaufen und letztern Falls mit Passirzeddeln einbringen in so fern frei vom Nachschuß als sie solche selbst gerben oder weiter zubereiten und nicht in der Art wie sie solche erhalten damit handeln 5 Auf gleiche Weise haben Schuster Riemer und alle in Leder arbeitende Handwerker von dem an ihrem Handwerker von dem an ihrem Wohnort erkauften oder von andern Orten mit Passirzeddeln eingebrachten Ledern soweit keinen Nachschuß zu entrichten als sie solche bei ihrem Gewerbe verarbeiten Seite 4<br> 6 Die Felle und Häute welche vom Lande in accisbare Städte einkommen bleiben bloß in dem Falle ganz accisfrei wenn dieselben nach dem Tarif sub voce Landleute nur zum Gerben oder andern Zubereiten in Städte gebracht werden und nachher erweißlich wieder an die Einlieferer zurückgehen 7 Nachdem die im General-Accistarif sub voce Felle und sub voce Häute bei dem Ausgang der Felle und Häute außer Landes geordneten Abgaben an resp doppelter Accise und einem Thaler vom Decher oder 10 Stück durch Patent vom 2ten Jan 1800 bereits aufgehoben worden; So werden ferner die verschiedenen General-Accis-Verrechtungen der vom Lande einkommenden so wie der Häute und Felle von gefallenem Vieh desgleichen die erhöhete Generalaccise beim Ausgang in unaccisbare Orte so wie überhaupt die in der Accisordnung Cap 5 und § 7 der Erläuterung ad III auch im Tarif sub voce Felle Häute Lohgerber Riemer Sattler und sonst wegen der General-Accisabgaben von rohen Fellen und Häuten enthaltene Vorschriften ingleichen die darüber ergangenen einzelnen Generalien insgesamt aufgehoben und sollen ohne allem solchen Unterschied von rohen Fellen und Häuten in Städten bei der Generalaccise bloß die in diesem Generali nach der Verschiedenheit der Fälle geordneten Sätze erhoben werden Fortsetzung nächste Seite Collection G C Franke 1801-03-31 Friedrich August von Sachsen PD-old-100 <gallery> File Fell-Tarife_Friedrich_August_von_Sachsen_etc_1801 1 jpg File Fell-Tarife_Friedrich_August_von_Sachsen_etc_1801 2 jpg File Fell-Tarife_Friedrich_August_von_Sachsen_etc_1801 4 jpg </gallery> Furriers in Germany Fur wholesale dealers in Germany Furriers Collection G C Franke 1801 in Germany 18010331 Fur trading values Skins 1801-03-31 Fur fashion in 1801
Terms of Use   Search of the Day